Sonderurlaub Umzug: Wer bekommt ihn? IGEL Umzüge klärt Fakten und Mythen auf
Sie ziehen um und arbeiten Vollzeit? Dies lässt sich oftmals sehr schwer miteinander vereinbaren! Leider sind die begehrtesten Umzugstermine an einem Wochenende. Daher sind die beliebtesten freien Zeiträume, die Sie bei einem Umzugsunternehmen anfragen, oftmals schneller weg, als Sie gucken können. Ärgerlich, wenn man dann nur noch die Wahl hat, an einem Wochentag umzuziehen.
Doch da kommt Ihnen ein deutsches Recht gerade recht! Wer umzieht, kann Sonderurlaub Umzug beantragen. Dieser ist extra für solche Dilemmata, wann immer sich ein wichtiger Termin nicht mit den Arbeitszeiten vereinbaren lässt, da. Sie fragen sich, wie man Sonderurlaub beantragt, was es zu beachten gibt und welche Rechte und Pflichten bei diesem Thema auf Sie zukommen? IGEL Umzüge aus Berlin hat für Sie die wichtigsten Fragen und Antworten in diesem Blog-Beitrag zusammengefasst und räumt somit mit ein paar Fakten und Mythen auf. Viel Spaß beim Informieren!
TVÖD Sonderurlaub Umzug- Das bedeutet die TVÖD Sonderurlaub Regelung
Wer TVÖD Sonderurlaub Umzugbeantragen möchte, muss sich zunächst an seinen Arbeitgeber wenden. Nicht in jedem Arbeitsvertrag ist vermerkt, dass der Arbeitnehmer Anspruch auf Sonderurlaub hat! Doch für Mitarbeiter im öffentlichen Dienst gibt es einen extra Punkt im Tarifvertrag, der den Sonderurlaub für diese regelt. Dieser nennt sich TVÖD.
Was hat es mit dem TVÖD Sonderurlaub Umzug auf sich? Leider gilt auch hier, der TVÖD regelt nicht automatisch, dass Sie einen Sonderurlaub bekommen, er besagt nur, dass Sie Anspruch darauf haben. Laut diesem haben Sie als Mitarbeiter im öffentlichen Dienst Anspruch auf einen freien Tag, welchen Sie für Ihren Umzug nutzen können.
Sonderurlaub Umzug IG Metall- Über diese Gesetzesregelungen informiert die IG Metall
Sonderurlaub klingt verlockend! Falls Sie demnächst umziehen und dafür einen freien Tag benötigen, haben Sie grundsätzlich das Recht, Sonderurlaub zu beantragen.
Eine Anlaufstelle, falls Sie sich nicht sicher sind, welche Ansprüche Ihnen beim Thema Sonderurlaub zustehen, ist die IG Metall. Sonderurlaub Umzug IG Metall, eine sichere Adresse bei allen Unsicherheiten rund um Ihre eigenen Rechte. Diese rät, zunächst im Arbeitsvertrag nachzuschauen, wie Ihre Firma oder Ihr Chef mit dem Thema Sonderurlaub umgeht. Ist dieser hier ausdrücklich erwähnt, steht Ihnen beinahe nichts mehr im Wege.
Sollte der Chef sich jedoch querstellen, gibt es die Möglichkeit, einen Betriebsrat zu Hilfe zu holen. Dieser kann Ihnen die Konditionen und Ihre Rechte laut Tarifvertrag noch einmal erläutern. Der Tarifvertrag der IG Metall beispielsweise, bezahlt Ihnen einen ganzen Tag Sonderurlaub, falls Sie umziehen. Andere Wege, einen freien Tag zu bekommen, sind Urlaubstage, welche Ihnen bezahlt werden.
Ihnen ist das Thema Sonderurlaub komplett neu? Kein Problem, auch unsere Beratung von IGEL Umzüge aus Berlin steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, wann immer es um das Thema Umzug geht! Uns liegt Ihre kostbare Zeit am Herzen, weswegen wir Sie eingehend hinsichtlich Ihrer Rechte auf Sonderurlaub beraten und Ihnen wertvolle Tipps und Tricks mit an die Hand geben!
Sonderurlaub Umzug öffentlicher Dienst- Diese Schritte gibt es auf dem Weg zum Sonderurlaub für Mitarbeiter des öffentlichen Diensts
Sie Blicken bei der komplizierten Rechtslage kaum noch durch und fragen sich, wie genau Sie Sonderurlaub Umzug öffentlicher Dienst überhaupt beantragen können? Wir von IGEL Umzüge erklären Ihnen gerne, welche Schritte Sie dabei beachten müssen und worauf es bei der Beantragung wirklich ankommt.
Unser Team von IGEL Umzüge aus Berlin arbeitet schon seit Jahren für Umziehende und mit Umziehenden. Wir schöpfen unsere Expertise aus einer jahrelangen Erfahrung und kennen uns daher auch mit Themen wie dem Gesetz über den Sonderurlaub besonders gut aus!
Diese Schritte sollten Sie vornehmen, wenn Sie Sonderurlaub Umzug öffentlicher Dienst beantragen möchten:
1. Arbeitsvertrag checken
Schauen Sie zunächst in Ihrem Arbeitsvertrag nach, ob Ihr Arbeitgeber den Sonderurlaub hier überhaupt erwähnt hat. Falls nicht, sollten Sie das Gespräch mit ihm suchen, um nach den Möglichkeiten und seiner Regulation des Sonderurlaubs zu fragen. Jeder Arbeitgeber geht anders mit dem Sonderurlaub um, er muss ihn nicht zwingend genehmigen.
2. Sonderurlaub beantragen
Falls Sie vorher ein Gespräch mit Ihrem Chef hatten und das Thema Sonderurlaub bereits angesprochen wurde oder aber Sie sich sicher sind, dass ein Sonderurlaub für einen Umzug für Ihren Arbeitgeber kein Problem ist, können Sie den Sonderurlaub einfach schriftlich beantragen und auf die Genehmigung warten.
§616 BGB- Diese Besonderheiten gibt es bei der §616 BGB Einzelnorm
Wussten Sie, dass Ihr Recht auf Sonderurlaub im Bundesgesetzbuch (§616 BGB) festgehalten ist? Jeder hat das Recht, für einen Umzug mindestens einen Tag Sonderurlaub zu beantragen. Dies gilt für alle außerplanmäßigen Vorkommnisse, welche Sie selbst nicht zu verschulden haben. Dementsprechend ist auch ein Umzug gemeint, welcher unvermeidlich ansteht.
Selbstverständlich müssen Sie als Arbeitnehmer in einem solchen Fall trotzdem Ihren Arbeitgeber von Ihrem Vorhaben einen Tag Sonderurlaub in Anspruch zu nehmen, unterrichten. Die Gesetzeslage ist hier nicht ganz so verzwickt, wie sie sich anhört!
Falls Sie weitere Fragen rund um das Thema Umzug oder Sonderurlaub haben, melden Sie sich gerne bei unserem Team von IGEL Umzüge. Nehmen Sie noch heute Kontakt zu uns auf, wir freuen uns auf Sie!