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Sonderurlaub für Umzug

Sonderurlaub für Umzug

Jahresurlaub oder Sonderurlaub für Umzug verwenden

Was Arbeitnehmer über das Urlaubsrecht betreffend eines Umzugs wissen müssen

„Kein Problem, den Umzug schaffe ich, denn ich nehme mir einfach Urlaub“, so denken viele Arbeitnehmer. Aber gibt es ein Recht auf Sonderurlaub für einen Umzug? Oder soll man besser ein paar Tage vom Jahresurlaub opfern?

Gesetzliche Regelungen bezüglich Urlaub oder Sonderurlaub beim Umzug

§  616 BGB bestimmt, dass der Anspruch auf eine Vergütung nicht dadurch erlischt, dass eine Person ohne Verschulden an der Dienstleistung verhindert ist. Daraus lässt sich ein gesetzlicher Anspruch auf bezahlten Sonderurlaub ableiten. Aber ist ein Umzug eine unverschuldete Verhinderung? Wohl kaum, wenn Sie freiwillig umziehen. Der Anspruch besteht aber, wenn Sie aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen zum Umzug gezwungen sind.

Ansonsten ist ein bezahlter Sonderurlaub gerechtfertigt dem Tod des Ehe- oder Lebenspartners, des eigenen Kindes oder eines Elternteils (zwei Tage) oder bei einer schweren Erkrankung eines im Haushalt lebenden Angehörigen (maximal ein Tag im Jahr).

Das Bundesurlaubsgesetz bestimmt lediglich, dass jeder Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr Anspruch auf mindestens 24 Werktage bezahlten Erholungsurlaub hat. Ein Umzug ist mit Sicherheit keine Erholung, außerdem soll der Jahresurlaub zusammenhängend genommen werden.

Genau genommen gibt es keinen Anspruch auf Urlaub oder Sonderurlaub für einen Umzug.

Vertragliche Regelung über Umzug und Sonderurlaub

Die gesetzlichen Regelungen rechtfertigten keinen Sonderurlaub wegen Umzug, aber es gibt zahlreiche Vereinbarungen, in denen entsprechende Regelungen festgeschrieben sind. Hilfreich ist daher ein Blick 

  • in den eigenen Arbeitsvertrag,
  • die Tarifverträge und
  • Betriebsvereinbarungen

Der Manteltarifvertrag der bayerischen Metallindustrie (MTV) beispielsweise enthält einen Anspruch auf bezahlte Freistellung, wenn Sie mit dem eigenen Hausstand umziehen. Wer im öffentlichen Dienst arbeitet, sollte sich die Verträge genau ansehen. Manche enthalten großzügige Regelungen, andere lehnen einen Urlaubsanspruch sogar im Fall eines dienstlich veranlassten Umzugs ab.

Sonderurlaub wegen Umzug beantragen

Wir von IGEL Umzüge raten alle Tipps und Tricks zu nutzen, um den Umzug auch ohne Sonderurlaub über die Bühne zu bringen. Einen halben Tag Urlaub werden Sie vermutlich ohnehin benötigen, um wichtige behördliche Gänge zu erledigen. Kaum ein Chef wir Ihnen das verbieten.

Halten Sie sich 2 Fakten vor Augen:

  • Ihr Chef kann Ihnen den Sonderurlaub aus betrieblichen Gründen versagen und sogar kurzfristig einen bereits genehmigten Urlaub verbieten, selbst wenn Ihnen dieser auf Basis eines Vertrages zusteht.
  • Sie verschenken Sympathiepunkte, wenn Sie auf einen Sonderurlaub pochen, egal ob Sie ein Recht darauf haben oder nicht.

Versuchen Sie es mit Diplomatie statt mit Drohungen. Es macht einen besseren Eindruck anzubieten, nach dem Umzug den Ausfall durch Überstunden auszugleichen, statt mit dem Betriebsrat zu drohen.

Optimal ist, wenn Sie sich rechtzeitig vor dem geplanten Umzugstermin mit Ihrem Vorgesetzten zusammensetzen und einen Plan ausarbeiten, wie Sie die anstehenden Arbeiten schon vor dem Umzug erledigen, um dann vielleicht sogar mehrere freie Tage zu bekommen. Auch sollten Sie versuchen, nicht in der Urlaubszeit umzuziehen, sondern zu einem Termin, an dem meist nur wenig Arbeit ansteht. Ihr Chef wird diese Umsicht mit Sicherheit positiv bewerten und eher bereit sein, Ihnen einen kleinen Sonderurlaub einzuräumen.

Irrtümer zum Thema Sonderurlaub bei Umzug

Viele Arbeitnehmer gehen davon aus, dass es ausreicht, die Wochenarbeitszeit einzuhalten. Sie sehen kein Problem, bei einer 40 Stundenwoche von Montag bis Donnerstag jeweils 10 Stunden zu arbeiten, um am Freitag freizunehmen.

Tatsache ist, dass im Arbeitsvertrag oder in den Betriebsvereinbarungen in der Regel genau festgelegt ist, zu welchen Stunden und an welchen Tagen die Arbeit zu erbringen ist.

Häufig regeln Kollegen die Arbeitszeiten unter sich. Wenn Kollege A ohnehin am Freitag nicht arbeiten muss, taucht man einfach mit diesem. Er kommt statt des Kollegen Bs zur Arbeit.

Dieses Vorgehen bedarf der Zustimmung des Chefs, denn er hat ein Recht zu wissen, wer wann arbeitet.

Achtung: Solche „vereinfachten Wege“, sich einen Tag Sonderurlaub bei Umzug zu verschaffen, können eine Abmahnung zur Folge haben.


Eine Fachfirma beauftragen, statt einen Sonderurlaub für den Umzug nehmen

Ein Umzug, den Sie allein oder mit einigen Freunden durchführen, ist anstrengend. Ein Tag Sonderurlaub ist als der berühmte Tropfen auf den heißen Stein zu betrachten. Überlegen Sie, was Sie ein unbezahlter Sonderurlaub bei Umzug und eine angemessene Entlohnung der privaten Helfer kostet. Vergleichen Sie diese Kosten mit den Umzugskosten, die ein professionelles Unternehmen verursacht. Besonders bei einem beruflich bedingten Umzug lohnt es sich, IGEL Umzüge zu beauftragen, denn Sie können die Kosten für den Umzug von der Steuer absetzen. Noch fragen? – Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

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